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Was ist Miete?
Wenn der Vermieter EMB einem Kunden als Mieter eine Maschine zur
Verfügung stellt, damit dieser Arbeiten unter seiner Verantwortung
durchführt. Die Maschine bleibt Eigentum des Vermieters. Der
gewünschte Mietzeitraum wird unverbindlich vereinbart, der
Mietsatz und Mietbetrag richten sich jedoch nach der tatsächlichen
Mietdauer. Mietgeräte sollten mindestens 24-48 Stunden vor
dem effektiven Einsatz bei EMB vordisponiert werden.
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Der Mietsatz
Der jeweilige Mietsatz enthält die Abgeltungen für die
Abnutzung des Gerätes durch den vorgesehenen Gebrauch, die
Abschreibung und Finanzierung sowie die sonstigen damit verbundenen
Kosten. Die Höhe des Mietsatzes ist der gültigen Mietpreisliste
zu ent-
nehmen und ist abhängig von Maschinenart und Mietdauer. Bei
Überschreiten eines Wochenmietsatzes wird je Kalendertag 1/7
dieses Mietsatzes berechnet. Bei Überschreiten des Monatsmietsatzes
wird je Kalendertag 1/30 des Monatsmietsatzes berechnet.
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Die Mietvereinbarung
Durch die Anerkennung des Mietprotokolls, welches bei der Abholung
des Gerätes ausgestellt wird, akzeptiert der Mieter die EMB
- Mietbedingungen und die laut aktueller Mietpreisliste gültigen
Mietsätze. Die Vereinbarung wird für einen bestimmten
Einsatzort abgeschlossen, bei Änderung dieses Einsatzortes
ist EMB sofort zu verständigen. Die Vereinbarung einer Stillstandsmiete
ist nur für den Jahreswechsel, in der Zeit von 20.12. bis zum
31.01., möglich. Diese Möglichkeit besteht nur für
Maschinen und nicht für Verbaumaterial.
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Was ist in
der Miete nicht enthalten?
Bedienungspersonal, An- und Abtransport, Einschulung, Treibstoffe
und Öle, Wartungsarbeiten, Verschleißmaterial, Reinigung,
sowie Schäden aller Art die nicht auf die normale Abnutzung
zurückzuführen sind. Bei den Tages- und Wochenmietsätzen
sind die anteiligen Wartungsarbeiten in den Mietsätzen enthalten.
Bei Mieten, für die Monatsmietsätze zur Anwendung kommen,
werden die Servicekosten gesondert verrechnet. Gegen vorherige Vereinbarung
können die Servicearbeiten auch durch den Betreiber auf dessen
Kosten durchgeführt werden. Dabei sind Wartungsintervalle und
Vorschriften genau einzuhalten. Am Wartungsaufkleber sind die Arbeiten
mit Datum, Zählerstand und Unterschrift zu bestätigen.
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Wofür
haftet der Mieter?
Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Beschädigungen,
für die Einhaltung der Serviceintervalle, für Verlust
und Diebstahl. Für Folgeschäden, die aus dem Einsatz des
Gerätes während der Vermietung resultieren, haftet ausschließlich
der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter klag- und
schadlos zu halten, wenn dieser aus Schadensereignissen die im Zusammenhang
mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten Personen haftbar gemacht
wird.
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Wogegen soll
sich der Mieter absichern?
Gegen Maschinenbruch, Verlust, Diebstahl, Fehlbedienung, Absturz,
Katastrophen etc. entsprechend dem EMB - Versicherungspaket mit
einer Vollkaskoversicherung. Selbstbehalt je nach Geräteart
EUR 200,00 bis EUR 500,00 je Schadensfall. Bei Großgeräten,
mit einem Neuwert von über EUR 50.000,00, beträgt der
Selbstbehalt EUR 5.000,00 je Schadensfall. Verbaumaterial ist im
Versicherungspaket nicht enthalten. WICHTIG: Der Schadensfall muss
am Tag des Vorfalls per Fax gemeldet werden. Meldungen über
Vorfälle, die länger als 3 Arbeitstage zurückliegen,
werden ohne Gewähr auf positive Erledigung entgegengenommen.
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Von wann
bis wann wird Miete berechnet?
Miete wird für den Zeitraum berechnet, für den das Gerät
dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Also von dem Zeitpunkt
an, ab dem über Anordnung des Mieters das Mietgerät zur
Abholung bereitgestellt wird, bis zur Rückgabe der betriebsbereiten
Maschine am Mietstützpunkt des Vermieters. Abholung und Rücklieferung
müssen während der Normalarbeitszeit des Vermieters erfolgen
(für schwere Maschinen, z. B. Kanalbaugeräten, muss auch
für die Rücklieferung ein Termin telefonisch vereinbart
werden).
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Wie darf
das Mietgerät benutzt werden?
Das Mietgerät darf nur von einem eingewiesenen oder geschulten
Fachpersonal bedient werden. Der Mietsatz unterstellt eine 40-Stunden-Woche.
Mehrstunden oder ein Schichtbetrieb müssen gesondert vereinbart
werden. Einsätze Untertage oder am Wasser sind nur mit schriftlichem
Einverständnis von EMB gestattet.
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Die Mietverrechnung
Mietrechnungen werden monatlich oder nach Rücklieferung des
Gerätes gestellt und sind sofort ohne jegliche Abzüge
zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist EMB berechtigt,
Verzugszinsen in der Höhe von 15% p.a. zu berechnen und nach
einmaliger Mahnung mittels eingeschriebenen Brief das Mietgerät
auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Bei Neukunden kann eine
Kaution in der Höhe von einer Monatsmiete im voraus verlangt
werden.
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Vertragsabschluss
und -gültigkeit
Schriftliche Mietverträge unterliegen deutschem Recht. Für
diese ist der Mieter entsprechend den gesetzlichen Gegebenheiten verantwortlich.
Rechtsverbindlich für die Anmietung von EMB - Mietmaschinen und
-geräten sind die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Fa. EMB für die Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten"
auf der Vorder- und Rückseite des Mietvertrages bzw. separatem
Merkblatt. |
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