Was ist Miete?
Wenn der Vermieter EMB einem Kunden als Mieter eine Maschine zur Verfügung stellt, damit dieser Arbeiten unter seiner Verantwortung durchführt. Die Maschine bleibt Eigentum des Vermieters. Der gewünschte Mietzeitraum wird unverbindlich vereinbart, der Mietsatz und Mietbetrag richten sich jedoch nach der tatsächlichen Mietdauer. Mietgeräte sollten mindestens 24-48 Stunden vor dem effektiven Einsatz bei EMB vordisponiert werden.

 

Der Mietsatz
Der jeweilige Mietsatz enthält die Abgeltungen für die Abnutzung des Gerätes durch den vorgesehenen Gebrauch, die Abschreibung und Finanzierung sowie die sonstigen damit verbundenen Kosten. Die Höhe des Mietsatzes ist der gültigen Mietpreisliste zu ent-
nehmen und ist abhängig von Maschinenart und Mietdauer. Bei Überschreiten eines Wochenmietsatzes wird je Kalendertag 1/7 dieses Mietsatzes berechnet. Bei Überschreiten des Monatsmietsatzes wird je Kalendertag 1/30 des Monatsmietsatzes berechnet.

 

Die Mietvereinbarung
Durch die Anerkennung des Mietprotokolls, welches bei der Abholung des Gerätes ausgestellt wird, akzeptiert der Mieter die EMB - Mietbedingungen und die laut aktueller Mietpreisliste gültigen Mietsätze. Die Vereinbarung wird für einen bestimmten Einsatzort abgeschlossen, bei Änderung dieses Einsatzortes ist EMB sofort zu verständigen. Die Vereinbarung einer Stillstandsmiete ist nur für den Jahreswechsel, in der Zeit von 20.12. bis zum 31.01., möglich. Diese Möglichkeit besteht nur für Maschinen und nicht für Verbaumaterial.

 

Was ist in der Miete nicht enthalten?
Bedienungspersonal, An- und Abtransport, Einschulung, Treibstoffe und Öle, Wartungsarbeiten, Verschleißmaterial, Reinigung, sowie Schäden aller Art die nicht auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind. Bei den Tages- und Wochenmietsätzen sind die anteiligen Wartungsarbeiten in den Mietsätzen enthalten. Bei Mieten, für die Monatsmietsätze zur Anwendung kommen, werden die Servicekosten gesondert verrechnet. Gegen vorherige Vereinbarung können die Servicearbeiten auch durch den Betreiber auf dessen Kosten durchgeführt werden. Dabei sind Wartungsintervalle und Vorschriften genau einzuhalten. Am Wartungsaufkleber sind die Arbeiten mit Datum, Zählerstand und Unterschrift zu bestätigen.

 

Wofür haftet der Mieter?
Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Beschädigungen, für die Einhaltung der Serviceintervalle, für Verlust und Diebstahl. Für Folgeschäden, die aus dem Einsatz des Gerätes während der Vermietung resultieren, haftet ausschließlich der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter klag- und schadlos zu halten, wenn dieser aus Schadensereignissen die im Zusammenhang mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten Personen haftbar gemacht wird.

 

Wogegen soll sich der Mieter absichern?
Gegen Maschinenbruch, Verlust, Diebstahl, Fehlbedienung, Absturz, Katastrophen etc. entsprechend dem EMB - Versicherungspaket mit einer Vollkaskoversicherung. Selbstbehalt je nach Geräteart EUR 200,00 bis EUR 500,00 je Schadensfall. Bei Großgeräten, mit einem Neuwert von über EUR 50.000,00, beträgt der Selbstbehalt EUR 5.000,00 je Schadensfall. Verbaumaterial ist im Versicherungspaket nicht enthalten. WICHTIG: Der Schadensfall muss am Tag des Vorfalls per Fax gemeldet werden. Meldungen über Vorfälle, die länger als 3 Arbeitstage zurückliegen, werden ohne Gewähr auf positive Erledigung entgegengenommen.

 

Von wann bis wann wird Miete berechnet?
Miete wird für den Zeitraum berechnet, für den das Gerät dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Also von dem Zeitpunkt an, ab dem über Anordnung des Mieters das Mietgerät zur Abholung bereitgestellt wird, bis zur Rückgabe der betriebsbereiten Maschine am Mietstützpunkt des Vermieters. Abholung und Rücklieferung müssen während der Normalarbeitszeit des Vermieters erfolgen (für schwere Maschinen, z. B. Kanalbaugeräten, muss auch für die Rücklieferung ein Termin telefonisch vereinbart werden).

 

Wie darf das Mietgerät benutzt werden?
Das Mietgerät darf nur von einem eingewiesenen oder geschulten Fachpersonal bedient werden. Der Mietsatz unterstellt eine 40-Stunden-Woche. Mehrstunden oder ein Schichtbetrieb müssen gesondert vereinbart werden. Einsätze Untertage oder am Wasser sind nur mit schriftlichem Einverständnis von EMB gestattet.

 

Die Mietverrechnung
Mietrechnungen werden monatlich oder nach Rücklieferung des Gerätes gestellt und sind sofort ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist EMB berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 15% p.a. zu berechnen und nach einmaliger Mahnung mittels eingeschriebenen Brief das Mietgerät auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Bei Neukunden kann eine Kaution in der Höhe von einer Monatsmiete im voraus verlangt werden.

 

Vertragsabschluss und -gültigkeit
Schriftliche Mietverträge unterliegen deutschem Recht. Für diese ist der Mieter entsprechend den gesetzlichen Gegebenheiten verantwortlich. Rechtsverbindlich für die Anmietung von EMB - Mietmaschinen und -geräten sind die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. EMB für die Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten" auf der Vorder- und Rückseite des Mietvertrages bzw. separatem Merkblatt.
zurück zum Anfang